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Zivile Opfer in Afghanistan: «Kollateralschäden» oder direkte Ziele?

Am 15. Februar 2018 veröffentlichte die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) ihren Jahresbericht 2017 zum Schutz der Zivilbevölkerung im bewaffneten Konflikt in Afghanistan. Die Zahl der nachgewiesenen zivilen Opfer war 2017 zwar um neun Prozent niedriger als 2016, lag aber immer noch bei über 10‘000 Toten und Verletzten. Nicht alle von ihnen sind «Kollateralschäden» – seit einiger Zeit nimmt auch die Zahl der Anschläge zu, bei denen Zivilpersonen das direkte Ziel sind.


Landesweit prekäre Sicherheitslage

Die von UNAMA veröffentlichten Opferzahlen sind das Ergebnis einer sehr strengen Methodologie: Jedes zivile Opfer muss durch drei verschiedene unabhängige Quellen bestätigt worden sein, bevor es in die Statistik aufgenommen wird. In der Realität muss daher von einer deutlich höheren Opferzahl ausgegangen werden, wie auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem neuen Grundsatzurteil vom 13. Oktober 2017 hervorgehoben hat.


Von einer Entspannung der Sicherheitslage kann in Afghanistan angesichts der Situation vor Ort also weiterhin keine Rede sein. Schwere Kämpfe zwischen den Taliban und den afghanischen Sicherheitskräften finden aktuell beispielsweise in der Provinz Faryab statt, wo die Taliban im Jahr 2017 die Mehrzahl der Distrikte einnehmen konnten. Anfang März 2018 befand sich die Provinzhauptstadt Maimana praktisch im Belagerungszustand. Bewaffnete Oppositionsgruppen liefern sich nicht nur Kämpfe mit Regierungs- und ausländischen Truppen, sondern auch untereinander. So versuchten die Taliban im Januar 2018, einem selbst erklärten Kommandeur des «Islamischen Staats» (IS/Daesh), der zuvor für die Taliban gekämpft hatte, die Kontrolle über Teile der Provinz Jawzjan zu entreissen.


Gemäss dem Ende Januar 2018 veröffentlichten Zusatzbericht zum Vierteljahresbericht des US-amerikanischen Generalinspekteurs für den Wiederaufbau Afghanistans hat die afghanische Regierung stetig an Kontrolle verloren und kontrollierte im Oktober 2017 nur noch 56 Prozent aller Distrikte im Land. Demgegenüber hat sich der Prozentanteil der Distrikte, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert oder beeinflusst werden, seit 2015 verdoppelt.


Anschläge in der Hauptstadt Kabul

In der Hauptstadt Kabul verübten bewaffnete Oppositionsgruppen einschliesslich Taliban und IS/Daesh auch im Jahr 2017 und anfangs 2018 zahlreiche Anschläge. Regierungs- und ausländische Einrichtungen bleiben wichtige Anschlagsziele, jedoch fordern viele dieser Anschläge auch zivile Opfer. Allein am 31. Mai 2017 wurden bei einem Anschlag in Kabuls Diplomatenviertel 90 Personen getötet und 460 verletzt, die meisten von ihnen afghanische Zivilist_innen. Bei einem Anschlag der Taliban auf einen Kabuler Polizeiposten starben am 27. Januar 2018 mindestens 95 Personen, 158 weitere wurden verletzt. Fahrzeuge der australischen Botschaft waren Ziel eines Anschlags Unbekannter am 2. März 2018, bei dem ein sechsjähriges Mädchen ums Leben kam und weitere 22 afghanische Zivilpersonen verletzt wurden.


Zunehmend sind Zivilpersonen aber nicht mehr nur «Kollateralschäden». Viele Anschläge richten sich auch in der Hauptstadt Kabul direkt gegen sie. So verübten am 13. September 2017 Unbekannte einen Anschlag auf ein Cricketstadion, bei dem mindestens drei Personen starben und mindestens sieben verletzt wurden. IS/Daesh zeichnet für eine grosse Zahl von Anschlägen auf Zivilist_innen verantwortlich, einschliesslich einer Reihe von Anschlägen auf schiitische Moscheen in Kabul am 15. Juni 2017 (fünf Tote, sechs Verletzte), am 25. August 2017 (bis zu 40 Tote, 100 Verletzte), am 29. September 2017 (mindestens fünf Tote, 20 Verletzte), am 21. Oktober 2017 (mindestens 56 Tote, 55 Verletzte).


Darüber hinaus tötete IS/Daesh im diplomatischen Viertel am 31. Oktober 2017 durch einen Anschlag mindestens vier Personen und verletzte 13. Durch einen weiteren Anschlag von IS/Daesh auf eine Fernsehstation am 7. November 2017 wurden 20 Personen verletzt und ein Wachmann getötet. Ein schiitisches Kulturzentrum und eine afghanische Nachrichtenagentur waren die Ziele eines IS/Daesh-Anschlags am 28. Dezember 2017. Die traurige Bilanz: mindestens 41 Tote und mehr als 80 Verletzte. Jüngst kamen bei einem Anschlag von IS/Daesh auf eine schiitische Versammlung am 9. März 2018 mindestens neun Personen um, 18 weitere wurden verletzt.

Bedrohungslage für Zivilpersonen drastisch verschärft

27 Prozent aller landesweit von UNAMA im Jahr 2017 verifizierten zivilen Opfer sind das Resultat von Anschlägen oder Angriffen, die sich gegen religiöse Persönlichkeiten, Versammlungen oder Gebäude oder zivile Mitarbeitende der Regierung richteten oder wahllos in von Zivilpersonen bevölkerten Gegenden verübt wurden. Sowohl die Taliban als auch IS/Daesh waren für solche direkt gegen Zivilpersonen gerichtete Anschläge – die schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts darstellen – verantwortlich.


Es ist schlimm genug, dass Zivilpersonen nach wie vor als «Kollateralschäden» bei Anschlägen und Angriffen gegen staatliche und internationale Einrichtungen verletzt und getötet werden. Durch die Zunahme von Anschlägen, die sich Zivilist_innen direkt zum Ziel nehmen, hat sich die Bedrohungslage für die Bevölkerung in Afghanistan seit Anfang 2017 jedoch noch einmal drastisch verschärft. Es bleibt abzuwarten, ob die afghanische Regierung mit den neuen Vorschlägen bezüglich Friedensverhandlungen mit den Taliban vom 28. Februar 2018 zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitssituation beitragen kann.


von Anne-Kathrin Glatz

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