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  • Writer's pictureAnne Kneer

Wortwahl in der Asylberichterstattung

Am 28. November 2017 resümierte Rudolf Strahm in seiner Kolumne – welche im Tagesanzeiger und im Bund publiziert wurde – dass die bisherige Integrationspraxis gescheitert sei. Er gab drei Vorschläge zu deren Veränderung. Ohne die Kolumne inhaltlich zu werten, erweist sich dieser Beitrag insbesondere in der Wahl der Terminologie als wenig differenziert. Weil über das Thema Migration in den Medien und in der Politik häufig emotional statt sachlich debattiert wird, ist eine sorgfältige und exakte Wortwahl in jedem diesbezüglichen Beitrag unerlässlich. Im Folgenden wird anhand zweier kurzen Beispielen aus der Kolumne aufgezeigt, weshalb dies so ist.


«Asylpersonen»

Wie viele Medienschaffende vermischt Strahm in seinem Beitrag unterschiedliche asylrechtliche Status. So bezieht er sich in seiner Analyse mehrmals auf «Asylpersonen». Wen er damit genau meint, bleibt unklar. Will Strahm hier nur auf Personen im Asylverfahren hinweisen oder auf alle Personen, welche sich nach Stellung eines Asylgesuchs in der Schweiz befinden? Sind dabei sowohl abgewiesene Asylsuchende, als auch eingebürgerte Flüchtlinge, mitgemeint? Diese Differenzierung ist keineswegs eine juristische Haarspalterei, sondern hat völlig unterschiedliche Integrationsbestrebungen seitens des Staates zur Folge: Abgewiesene Asylsuchende sollen gemäss dem Willen des Gesetzgebers keinerlei Integrationsunterstützung erhalten, da sie die Schweiz verlassen müssen. Flüchtlinge gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention profitieren von umfassenden Integrationsmassnahmen, wobei sich die Umsetzung je nach Kanton stark unterscheidet. Dazwischen befinden sich vorläufig aufgenommene Personen, welche grossmehrheitlich dauerhaft in der Schweiz bleiben, jedoch kaum derart umfassende Integrationshilfen erhalten.


Der Status von Personen, welche sich über mehrere Jahre im Asylprozess befinden, kann mit der Situation von Schrödingers Katze verglichen werden; es ist gleichzeitig davon auszugehen, dass es sich um zukünftig abgewiesene Asylsuchende handelt und um anerkannte Flüchtlinge. Was zutrifft, wird erst das Asylverfahren zeigen, welches möglichst fair und schnell abzuschliessen ist. Welche Integrationsmassnahmen erwünscht sind, hängt somit vom aktuellen oder vom zukünftigen Status ab. Verallgemeinernd von «Asylpersonen» zu sprechen, verleitet somit zu vereinfachten und falschen Schlussfolgerungen.


«Armutsflüchtlinge»

In der Kolumne wird unter anderem vom «Typus Armutsflüchtlingen» gesprochen, welche aus bildungsfernen Schichten Afrikas und Asien stammten. Der Autor verfängt sich auch hier in gefährlichen Verallgemeinerungen. Fakt ist, dass momentan die meisten Personen im Asylprozess aus Eritrea, Afghanistan und Syrien stammen. Diese Personen pauschal als Armutsmutsflüchtlinge zu bezeichnen, erscheint gerade bei Geflüchteten aus Syrien bereits nach kurzer Recherche verfehlt. Zudem liegt der Begriff Armutsflüchtlinge – gewollt oder ungewollt – sehr nahe bei der Beschreibung «Wirtschaftsflüchtlinge», was leicht zu Missverständnissen führen kann. Insbesondere bei einer Schutzquote von knapp 75% im Jahr 2016 ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Begriff gewählt wurde.


Gefährliche Verallgemeinerungen

Es handelt sich um eine mehrheitsfähige Prämisse in der aktuellen Asyldiskussion, dass sich Personen, welche in der Schweiz bleiben, in die Gesellschaft integrieren, respektive integriert werden müssen. Durch Verallgemeinerungen und undifferenzierte Aussagen insbesondere in Bezug auf die verschiedenen asylrechtlichen Status werden selbst solche klaren Prämissen in Frage gestellt. Eine Asylberichterstattung, welche Begriffe korrekt und differenziert wiedergibt, dient der Versachlichung und beugt Missverständnissen vor. .

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