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Writer's pictureNula Frei

Verfahrenszentren in Nordafrika – eine wiederkehrende Illusion

In regelmässigen Abständen fordern Politiker_innen, Asylverfahren in Zentren ausserhalb Europas, zum Beispiel in Nordafrika auszulagern. Dieser Plan scheint auf den ersten Blick verlockend: Wer Asylverfahren geographisch vor die Tore Europas verlegt, kann gezielter aussuchen, welche Flüchtlinge nach Europa einreisen dürfen. «Unerwünschte» Asylsuchende sollen damit von europäischem Territorium ferngehalten werden, was Kosten für Asylverfahren und für Rückführungen spart. Zudem werde verhindert, dass Flüchtlinge die gefährliche Fahrt übers Mittelmeer auf sich nehmen müssen, um Schutz zu erlangen. Das letzte Argument hat Gewicht, denn allein im Jahr 2016 verloren 5083 Menschen bei der Überfahrt ihr Leben oder werden seither vermisst.


Die Idee ist nicht neu. Schon im Jahr 2003 forderte der damalige britische Premierminister Tony Blair solche extraterritorialen Verfahrenszentren. Aufgrund der scharfen Kritik an der Menschenrechtskonformität und an der Praktikabilität dieser Idee, hat sich diese in Europa nie durchgesetzt. Dennoch geistert sie immer wieder durch die öffentliche Debatte.


Das australische Modell

Dies liegt wohl auch daran, dass diese Idee in einem anderen Teil dieser Welt tatsächlich praktiziert wird: Seit 2013 schickt Australien konsequent alle ankommenden Bootsflüchtlinge nach Nauru und Manus Island (Papua-Neuguinea), zwei kleine Inselstaaten im Pazifischen Ozean, wo ihre Asylverfahren in teils geschlossenen Asylzentren durchgeführt werden. Anerkannte Flüchtlinge erhalten jedoch kein Aufenthaltsrecht in Australien, sondern werden von Nauru, Papua-Neuguinea oder Indonesien aufgenommen. Dieses Modell wird beinahe unisono als menschenrechtswidrig bezeichnet (siehe dazu bereits die Hinweise in Fakten statt Mythen N° 24). Berichten zufolge leben die Asylsuchenden unter prekären Umständen, ohne Zugang zu angemessener medizinischer und psychologischer Betreuung. Zudem komme es regelmässig zu Misshandlungen und Vergewaltigungen; Selbstverstümmelungen oder Selbstmorde seien häufig.


Bundesrat wehrt Ansinnen ab

Dies hält jedoch auch PolitikerInnen hierzulande nicht davon ab, von einer ähnlichen Lösung für Europa zu träumen, wie diverse parlamentarische Anfragen zeigen. Nun hat der Bundesrat einen Bericht veröffentlicht, den er in Beantwortung eines Postulats von CVP-Präsident Gerhard Pfister erstellt hat. Darin zeigt er unter anderem auf, inwiefern eine europäische Erfassung von Asylsuchenden ausserhalb der Dublin-Staaten praktikabel wäre. Die Antwort des Bundesrats ist klar: Eine solche Lösung ist rechtlich wie praktisch quasi undurchführbar.


Rechtlich stellen sich Fragen wie: Welches Recht gilt in den Zentren? Dasjenige der EU oder des jeweiligen Sitzstaates? Wie werden Verfahrensrechte der Asylsuchenden und Migranten gewährleistet? Aufgrund der politisch instabilen Lage in vielen Nachbarstaaten Europas, wäre es nämlich auch nach Ansicht des Bundesrats äusserst ungewiss, welcher Staat die nötigen Verfahrensrechte und allgemein die Menschenrechte garantieren könnte.


Auch in praktischer Hinsicht stellen sich Fragen: Welches Land wäre überhaupt bereit, solche Zentren auf seinem Territorium zu beherbergen? Was passiert mit den Personen, deren Asylgesuch in Nordafrika abgelehnt wird? Wie geht man mit Personen um, die trotz einer Ablehnung ihres Asylgesuchs in den Dublin-Raum einreisen?


Auch der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass das australische Konzept kein Beispiel für den Umgang mit Schutzsuchenden in Europa sein kann. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik – so der Bundesrat – muss in vollem Einklang mit den internationalen Anforderungen stehen und den Schutz, sowie die Würde der Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg flüchten, hochhalten.


Die klare Stellungnahme des Bundesrates ist erfreulich. Das Grundproblem, der Mangel an sicheren und legalen Zugangswegen für Flüchtlinge nach Europa, bleibt aber weiterhin ungelöst.


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