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Mit bewährten und neuen Mitteln legale Fluchtwege öffnen

Die Anfang März 2018 vom Hilfswerk der evangelischen Kirchen (HEKS) und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) lancierte Petition «Für sichere und legale Fluchtwege in die Schweiz» ist heute mit 38‘000 Unterschriften eingereicht worden. Die Gegnerschaft argumentiert häufig mit dem Mythos, dass die Schweiz nicht zusätzliche Schutzsuchende aufnehmen könne. Fakt ist jedoch, dass die Aufnahme sowie die gesellschaftliche und berufliche Integration von Geflüchteten mittels dauerhaften Resettlement-Kontingenten viel effektiver gestaltet werden kann.


Aktuelle Zahlen

Über 68,5 Millionen Menschen sind mittlerweile auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Verfolgung, berichtet UNHCR zum Weltflüchtlingstag vom 20. Juni 2018. 85 Prozent werden von Ländern wie beispielsweise Uganda und Bangladesch aufgenommen, während in der Schweiz und auch in den europäischen Ländern seit 2017 die Anzahl neu eingereichter Asylgesuche stark zurückgeht. Knapp sechs Millionen geflüchtete Syrerinnen und Syrern leben mehrheitlich in überfüllten Lagern in der Türkei, im Irak, in Jordanien und im Libanon in äusserst schwierigen Verhältnissen.


Jährlich 10‘000 Schutzsuchende aufnehmen

Die erwähnte Petition fordert unter anderem eine langfristige Resettlement-Strategie: Die Aufnahmekontingente sollen dauerhaft auf 10'000 Personen pro Jahr erhöht werden. Alle Akteure, nicht nur Bund und Kantone, sondern auch die Zivilgesellschaft soll sich an der Aufnahme und Integration der Kontingentflüchtlinge beteiligen. Die Abgeltung für die teilnehmenden Kantone – im aktuellen Resettlement-Programm 2017 bis 2019 liegt sie bei 11'000 Franken pro Person – soll entsprechend angepasst werden. Dank der aktiven Beteiligung am UNHCR-Programm ist die Schweiz international eine verlässliche Partnerin und erhält umgekehrt für die Auswahl und logistischen Aufgaben professionelle Unterstützung.


Die Schweiz könnte zudem auf weitere bestehende Instrumente wie humanitäre Visa oder erweiterte Familienzusammenführungen zurückgreifen, um Menschen lebensgefährliche Fluchtrouten zu ersparen. Auch neue alternative Verfahren wie zum Beispiel private Sponsorship- oder Stipendienprogramme für Flüchtlinge kommen in Betracht. Auf politischer Ebene scheint der Bundesrat seit 2016 bereit zu sein, «die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zu prüfen, um bei künftigen Aufnahmeaktionen im Rahmen der bestehenden Instrumente eine vertiefte Zusammenarbeit mit privaten Organisationen zu ermöglichen.» Damit wäre ein grosser Schritt getan, um die Bereitschaft und Kompetenz zahlreicher Organisationen, kirchlicher Gruppierungen, sozialer Vereine und von Einzelpersonen zu fördern. Ihre Unterstützung ist dem gesellschaftlichen und beruflichen Integrationsprozess der aufgenommen Geflüchteten sehr förderlich und für die Kantone und Gemeinden unverzichtbar.

Die Aufnahme von Kontingentflüchtlingen ist im Schweizerischen Asylgesetz vorgesehen und in hat sich in der Praxis seit den 1950-er Jahren bewährt. Auf diesem Weg fanden bis 1957 rund 13'000 ungarische Flüchtlinge oder zwischen 1975 und 1983 rund 8‘200 vietnamesische «Boat People» Schutz in der Schweiz. Auch während des Jugoslawienkrieges wurden so Tausende aus den Kriegsregionen aufgenommen. Der Bund, die Kantone, die Gemeinden und die Bevölkerung haben die damit verbundenen Herausforderungen gut gemeistert. Sie konnten die Aufnahme und die Verteilung der kriegsgeplagten Menschen vorbereiten und die Integrationsmassnahmen mitgestalten.


Viele ehemalige Kontingentsflüchtlinge arbeiten heute in handwerklichen Branchen, wo es an Fachkräften mangelt; ihre Kinder sind gut ausgebildet und für die Schweizer Wirtschaft und die Finanzierung der Sozialwerke in einer demografisch überalternden Gesellschaft mittlerweile unersetzlich.


Von Barbara Graf Mousa

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