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  • Writer's pictureSascha Finger

Können wir wirklich nicht mehr tun als traditionell humanitäre Schweiz?

Offizielle Vertreter der Schweiz und Akteure jeder politischer Couleur berufen sich immer wieder auf die «humanitäre Tradition» der Schweiz. Als Mutterland des Internationalen Roten Kreuzes und des Flüchtlingshilfswerks der UNO geniesst die Schweiz unbestritten einen guten Ruf bezüglich Schutz der Menschenrechte. Es stellt sich aber die Frage, ob die Schweiz neben dem Resettlement-Programm, den Visaerleichterungen für syrische Staatsangehörige mit Verwandten in der Schweiz und dem Umverteilungsprogramm innerhalb Europas (Relocation) nicht noch weitere Möglichkeiten hätte, um Schutzsuchenden die kostspieligen und gefährlichen Wege in die Schweiz zu ersparen.


Ideen aus Deutschland

Die Aufnahmeprogramme der deutschen Bundesländer, sogenannte Landesprogramme, boten syrischen Staatsangehörigen zwischen 2013 und 2015 neben den humanitären Bundesaufnahmeprogrammen, Resettlement- und Relocation-Programmen zusätzlich die Möglichkeit des Familiennachzugs. In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen werden die Programme auch heute noch betrieben. Damit schutzsuchende Syrerinnen und Syrer an diesen Programmen teilnehmen können, gelten die folgenden generellen Voraussetzungen: Die in Deutschland lebenden Verwandten müssen einen deutschen Pass oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten und eine sogenannte «Verpflichtungserklärung» unterschreiben, bei dem sie sich dazu verbürgen die Lebensunterhaltungskosten für maximal fünf Jahre zu übernehmen.


Inspiration Kanada

Anlehnend an das kanadische Modell des private sponsorships, beteiligen sich in Deutschland neben Bund und Ländern auch Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, Gemeinden oder Privatpersonen an den Aufnahmeprogrammen für Flüchtlinge. Sie ermöglichen Schutzsuchenden die Teilnahme an staatlichen Resettlement-Programmen und fungieren als ergänzende Akteur_innen im Bereich der Einwanderung. Somit können auch Geflüchtete, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllen, ihre Familien durch privatfinanzierte Programme zu sich nach Deutschland holen.


Im Unterschied zu Deutschland hatte Kanada bereits 1976 die rechtlichen Grundlagen für das Private Sponsorship of Refugees Program (PSR) geschaffen. Durch jenes Programm können sowohl kanadische Staatsbürger_innen als auch Daueraufenthaltsberechtigte Schutzsuchenden im Ausland ermöglichen, ein neues Leben in Kanada aufzubauen.


Zusätzlich zu den beschriebenen Programmen hat im Januar 2017 ein weiteres humanitäres Aufnahmeprogramm für ausgewählte Staatsbürger_innen aus Syrien begonnen, die sich in der Türkei aufhalten. Die türkische Migrationsbehörde erstellt Listen mit Personenvorschlägen, die anschliessend vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft werden. Das BAMF entscheidet schlussendlich über die definitive Einreise. Jene Personen erhalten dann eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.


Bildungs- und Arbeitsmigration

Schliesslich gibt es weitere Kanäle, um Schutzsuchende vor den gefährlichen und kostspieligen Migrationsrouten zu bewahren. Dazu zählen etwa Visa für Arbeitsmigration oder Studentenvisa. Mit Blick auf die Arbeitsvisa lässt sich feststellen, dass die OECD-Staaten diese Option bisher weitgehend ausser Acht lassen, obwohl viele der Schutzsuchenden im arbeitsfähigen Alter wären. Immerhin erlaubt das neue deutsche Integrationsgesetz seit August 2016 einen rechtssicheren Ausbildungsaufenthalt für abgelehnte Asylbewerber und Geduldete für die gesamte Dauer der Ausbildung und darüber hinaus.


Bei Studentenvisa liegen die Schwierigkeiten in der Anerkennung von Abschlüssen und in der fachlichen Einstufung geflüchteter Studierender. In Deutschland unterstützt der Deutsche Akademische Austauschdienst diesen Prozess. Auch Hochschulen zeigen Eigeninitiative, wie das in Nordrhein-Westfalen lancierte Förderprogramm für Flüchtlinge „NRWege ins Studium“ verdeutlicht. Zudem vergeben Stiftungen Stipendien an geflüchtete Studierende und erhöhen somit die Aufnahmebereitschaft der Länder.


Abschliessend ist festzuhalten, dass sich neben den bisherigen Möglichkeiten Schutzsuchende in die Schweiz aufzunehmen noch weitere Alternativen anbieten. Diese könnten sowohl die Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft (z.B. im Rahmen eines private sponsorships) als auch kantonale und bundespolitische Instrumente (wie z.B. Arbeitsvisa, Kooperationen mit den Ausbildungsstätten oder eigeninitiierte Kantonsprogramme) umfassen.


Die Umsetzung der Forderungen in der am 5. März 2018 lancierten Petition „Legale Zugangswege“, wäre bereits ein grosser Beitrag des Bundesrats, um besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen sichere Zugangswege in die Schweiz zu ermöglichen.

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