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Geflohen um zu leben und zu lernen

Gemäss den neusten Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) haben letztes Jahr 733 unbegleitete Kinder und Jugendliche in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Das sind viel weniger als in den beiden Jahren zuvor. Gemäss der Basler Zeitung kommen diese jungen Menschen nur in die Schweiz um zu profitieren. Man «[..] wolle nicht alle Migranten in einen Topf werfen. […]», aber 70 Prozent aller unbegleiteten Minderjährigen verhielten sich nach destruktiven Muster. Das sei eine Realität, so ein Zitat im Artikel. Tatsächlich? Da eine gegenteilige Darstellung («Einspruch: Motivierte junge Asylsuchende» von Hans-Georg Schaub, BaZ, 1.2.2018) nur in der gedruckten Version der genannten Zeitung publiziert wurde und online nicht verfügbar ist, lohnt es sich, die gemachten Aussagen hier kritisch zu hinterfragen.


Der Artikel stützt sich gemäss eigenen Angaben auf Gesprächsprotokolle, interne Papiere, Rapporte, gut informierte Quellen und Aussagen von Fachpersonen. Auf den ersten Blick eine gründlich recherchierte Geschichte. Nur stellt sich die Frage, wie mit diesen Quellen umgegangen wird. Der Text hat einen deutlichen Unterton: Alle gutgemeinten Angebote und Hilfestellungen, würden von den Jugendlichen zunichte gemacht. Den Jugendlichen fehle jeglicher Wille zur Teilhabe an unserer Gesellschaft. Die involvierten Erwachsenen seien entweder inkompetent oder hätten keine Handhabe im Umgang mit diesen schwierigen jungen Menschen.


Das stimmt nicht. Unzählige medial verbreitete Beispiele von jugendlichen Geflüchteten zeichnen ein komplett anderes Bild. Daneben bemüht sich die grosse Mehrheit im Stillen sich in einer neuen Kultur zurechtzufinden, die Sprache und einen Beruf zu erlernen und Selbstständigkeit zu erreichen. In den letzten Jahren wurden zudem in vielen Kantonen Fortschritte in der Begleitung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchenden erzielt, darunter auch im Kanton Baselland. Betreuungsorganisationen, Vertretungspersonen, Lehrpersonal, Fachpersonen Gesundheit und viele weitere leisten – gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen selbst – viel um deren Entwicklung zu fördern.


Jede und jeder der mit Jugendlichen lebt oder arbeitet kennt ähnliche Szenen wie die im Artikel beschriebenen. Wenn Kinder und Jugendliche Grenzen derart überschreiten wie dies dargestellt wird, muss ihr Verhalten sanktioniert werden und – falls jugendstrafrechtlich relevant – von der Jugendanwaltschaft verfolgt werden. Wie Schweizer Jugendliche brauchen auch unbegleitete Minderjährige klare Strukturen und Vorbilder. Der Artikel fordert hingegen implizit etwas anderes: Ihre Entfernung aus unserer Gesellschaft.



Die Frage ob eine schutzsuchende Person in ihr Heimat- oder Herkunftsland zurückkehren kann, wird im Asylverfahren beantwortet. Dabei spielt das Verhalten einer Person insofern einer Rolle, dass man ihr gewisse Rechte verwehren kann, wenn sie z.B. ein Verbrechen begehen oder begangen haben. Weiter gibt es Sanktionierungsmöglichkeiten in der Sozialhilfe und im erwähnten Strafrecht. Bei Kindern und Jugendlichen kommt ein erzieherisches Element dazu.


Der Artikel endet mit der Drohkulisse der Ausschaffung. Jugendarbeit ist hingegen stets darauf ausgelegt, mit den vorhandenen Ressourcen und den Defiziten die bestmögliche Zukunftsperspektive zu entwickeln. Sollte die Rückkehr eines Kindes oder eines Jugendlichen in sein Herkunfts- oder Heimatland tatsächlich die beste Lösung im Sinne des Kindesinteresses sein, ist diese in Betracht zu ziehen. Anderenfalls muss in der Schweiz, innerhalb unserer Gesellschaft, eine Lösung gefunden werden.


Von Tobias Heiniger

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