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Entscheidunfähige MigrantInnen: Ein Trugschluss

Jeder Mensch trifft täglich tausende von (kleinen) Entscheidungen. Dass dies auch für MigrantInnen gilt, wird in der aktuellen Situation häufig verdrängt. Stattdessen wird von "Flüchtlingsströmen" gesprochen und der Bund arbeitet Strategien aus, die auf einem veralteten Migrationskonzept beruhen.


Nationale Grenzen dienen als Abgrenzung zwischen einem Inneren und einem Äusseren. An ihnen wird gefiltert, wer passieren darf und wer nicht. Passieren darf, wer 'erwünscht' ist und dem Inneren z.B. wirtschaftliche Vorteile bringt. Nicht eintreten darf, wer als 'gefährlich' oder als 'Nutzniesser' eingestuft wird. Diese Unterteilung ist nicht natürlich, sondern basiert auf Menschenbildern, die politische oder wirtschaftliche Interessen wiederspiegeln.


Die Strategie der integrierten Grenzverwaltung

Vor fünf Jahren veröffentlichte der Bundesrat die Integrierte Grenzverwaltungsstrategie, die zur Verhinderung von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität ausgearbeitet wurde. Die Strategie unterteilt die MigrantInnen in zwei Gruppen: die illegalen MigrantInnen und die übrigen MigrantInnen.


Die Strategie der integrierten Grenzverwaltung basiert auf dem Konzept der Push- und Pull-Migration. Dieses geht davon aus, dass MigrantInnen durch Push-Faktoren aus ihren Heimatländern vertrieben und durch Pull-Faktoren von Zielländern angezogen werden. Das Konzept der Push- und Pull-Migration wird in der Migrationsforschung seit Jahren kritisiert, weil es den MigrantInnen keine eigenständigen Entscheide zugesteht und ihre spezifische Situation, wie zum Beispiel ihr persönliches soziales Umfeld, ausser Acht lässt. Auf dieser Grundlage werden MigrantInnen als Menschen beschrieben, denen weder Individualität, noch eigenständige Handlungsmöglichkeiten zugestanden wird. Sie bewegen sich einzig aufgrund externer Faktoren.


In der Strategie der integrierten Grenzverwaltung erhalten MigrantInnen erst dann eine Subjektivität, wenn sie sich vorsätzlich zu einer gesetzeswidrigen Handlung entschliessen oder versuchen, das Schweizer Asylsystem zu unterwandern. So zum Beispiel wenn sie ihre Identität verschleiern oder einen aussichtslosen Asylantrag stellen. Dadurch werden sie zu 'illegalen MigrantInnen', die absichtlich handeln und sich von externen Faktoren lösen können. Dabei wird der Fehlschluss gezogen, dass durch die Handlung die Menschen illegal werden, dabei sind höchstens ihre Handlungen illegal.


Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie basiert also darauf, dass Menschen aufgrund externer abstossender Faktoren ihre Heimatländer verlassen und durch anziehende Faktoren ein bestimmtes Zielland ansteuern. An der Grenze werden sie entweder durchgelassen oder zurückgewiesen. Doch auf den gesamten Prozess haben sie keinerlei Einfluss, es sei denn, sie verstossen absichtlich gegen ein Gesetz.


Migration ist durch eine Vielzahl von Entscheiden geprägt

Die Migrationsforschung zeigt, dass für einen Migrationsentscheid viele verschiedene Faktoren relevant sind. Auch unterwegs treffen Migrierende immer wieder Entscheide, aufgrund von Überlegungen zur eigenen Sicherheit, der finanziellen, familiären oder sozialen Situation, sowie über mögliche Transportmittel und Routen. Diese individuellen Abwägungen werden in der Strategie der integrierten Grenzverwaltung nicht berücksichtigt.


Durch die Menschenbilder, die der Strategie zugrunde liegen, wird der Umgang mit MigrantInnen an der Grenze legitimiert. Indem ihnen die Subjektivität aberkannt wird und sie als anonyme Masse – zum Beispiel als 'Flüchtlingsstrom – bezeichnet werden, spielt ihre persönliche Situation keine Rolle mehr. Nur wer sich aus dieser anonymen Masse durch eine individuelle, gesetzeswidrige Handlung abhebt, wird als Subjekt behandelt, das die Sicherheit der Schweiz gefährdet.


Gastbeitrag von Eva Krattiger

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