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Dolmetschen im Asylwesen – keine Nebensache

Eine Anhörung im Asylverfahrenszentrum in Zürich. Anwesend sind eine Fachspezialistin des Staatssekretariats für Migration (SEM), ein Protokollführer, eine Rechtsvertreterin, ein Asylsuchender aus Afghanistan und ein Dolmetscher aus dem Iran. Es wird Deutsch und Farsi gesprochen. Während der Schilderung der Gründe für das Asylgesuch, wird die Anhörung unterbrochen. Der Asylsuchende versteht den Dolmetscher nicht so gut, weil er Dari und nicht Farsi spricht. Die Rechtsvertreterin bemängelt zudem die Deutschkenntnisse der dolmetschenden Person. Die Fachspezialistin teilt die Meinung der Rechtsvertreterin und erklärt, dass kein Dari-Dolmetscher für die Anhörung gefunden werden konnte. Man sei davon ausgegangen, dass Farsi – eine dem Dari nah verwandte Sprache aus dem Iran – für Afghanen genügend verständlich ist.


Selten wird über die Schlüsselrolle des Dolmetschens im Asylwesen gesprochen. Dolmetschende hingegen sprechen täglich. Obenstehendes Beispiel illustriert die zwei wichtigsten Herausforderungen: Das Angebot an geeigneten Dolmetschenden und die Qualität ihrer Arbeit. Denn es geht um viel: Es geht um Menschen, die in der Schweiz Schutz suchen und darauf angewiesen sind, dass sie verstehen und verstanden werden.


Mangel an Dolmetschenden?

In knapp zwei Jahren soll mit der Umsetzung der aktuellen Asylgesetzrevision begonnen werden. Die Neustrukturierung des Asylbereichs mit beschleunigten Verfahren. Damit die Rechtstaatlichkeit garantiert werden kann, steht den Asylsuchenden künftig eine behördenunabhängige und unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung zur Verfügung. Dolmetschen findet also neu systematisch, nicht nur auf Seiten der Behörden, sondern auch auf Seiten des Rechtsschutzes statt.


Damit ist klar, dass mit der Einführung des Rechtsschutzes der Bedarf an Dolmetschleistungen stark zunehmen wird. Es gibt bisher keine Untersuchungen zum Thema, ob der Bedarf an Dolmetschenden im zukünftigen Asylwesen abgedeckt werden kann. Zur Verdeutlichung: Pro asylsuchende Person wurden bisher beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Regel zwei bis drei offizielle Verfahrensschritte durchgeführt, in denen es Dolmetschende braucht. In den neuen Verfahren werden künftig nebst den offiziellen Verfahrensschritten, Beratungen und weitere Gespräche mit Beteiligung von Dolmetschenden auf Seiten des Rechtsschutzes dazukommen.


Es besteht also eine grosse Ungewissheit für ein derart wichtiges Projekt. Es wäre zu begrüssen, wenn sich alle Akteure zusammenschliessen – insbesondere auch die Behörden, welche die Verantwortung für das Projekt tragen – um geeignete Lösungen zu finden, damit genügend gut ausgebildete Dolmetscher zur Verfügung stehen.


Qualität der Verdolmetschung

Professionelles Dolmetschen bedeutet unter anderem die Fähigkeit unterscheiden zu können, wann eine wortwörtliche Verdolmetschung zielführend ist und wann eine sinngemässe Übertragung des Gesagten erfolgen muss, welche mit der kulturellen und sprachlichen Struktur der Herkunftsregion der Person übereinstimmt. So weiss eine asylsuchende Person zum Beispiel vielleicht nicht, was in der Verfassung ihres Landes steht, kennt aber die Sprach- und Gesellschaftsstrukturen ihrer Region bestens. Darum bedeuten ihr juristische Begriffe vielleicht nichts. Es obliegt den Dolmetschenden diese in der Anhörung so erklären zu können, dass sie verstanden werden.


Dolmetschende übertragen also das Gesprochene mündlich von einer Sprache in eine andere und berücksichtigen dabei den sozialen und kulturellen Hintergrund der Gesprächsteilnehmenden. Die Verdolmetschung muss gleichzeitig vollständig, sinngenau und möglichst wortgetreu sein. Die Dolmetschenden müssen nicht nur die spezifische Terminologie eines Asylverfahrens übersetzen, sondern ebenso der genaue Hergang der Fluchtgeschichte, die regionalen Beschreibungen von Ortschaften, Fluchtrouten und vieles mehr. Widersprüche, welche aufgrund sprachlicher Probleme zustanden kommen, müssen erkannt werden und dürfen unter keinen Umständen den Asylsuchenden zur Last gelegt werden.


Der dolmetschenden Person kommt im Asylwesen deshalb die Schlüsselrolle zu, einen entscheidenden Beitrag für korrekte Verfahren und Entscheide zu leisten. Deshalb lohnt es sich in ihre Ausbildung zu investieren und klare Qualitätsstandards zu definieren. Qualifizierungssysteme wie dasjenige der Interessengemeinschaft für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.


Dolmetschen im Asylwesen ist keine Nebensache, sie ist ein Schlüssel zu fairen Asylverfahren und damit zum Erfolg für die Neustrukturierung des Asylbereiches.


Von Beat von Wattenwyl

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