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Die libysche Küstenwache – ein Mythos für das Gewissen

Um die Migration über das Mittelmeer zu bekämpfen, strebt die Europäische Union (EU) eine Kooperation mit Libyen an, Millionen Euro wurden zu diesem Zweck bereitgestellt. Die Kommunikation darüber vermittelt den Eindruck, als würde es sich bei Libyen um ein stabiles Land, einen verlässlichen Kooperationspartner mit einer geregelten Regierungssituation handeln. Eine Fehlannahme.


In der Medien-Berichterstattung zur Migration über das zentrale Mittelmeer rücken Menschen, welche die gefährliche Überfahrt trotz allen Risiken auf sich nehmen, und Menschen, die ihr Leben auf der Suche nach einem besseren lassen mussten, immer stärker in den Hintergrund. Über 2‘400 Personen sind bis August dieses Jahres bereits gestorben oder werden vermisst. Die Rettung von Menschen, die sich in Seenot befinden, ist im internationalen Seerecht vorgesehen und schien eine lange Zeit unbestritten. Doch der Wind hat sich gedreht. Jetzt wird die Seenotrettung nach Europa zunehmend kriminalisiert, die sogenannte Seenotrettung nach Libyen hingegen gefördert. In den Richtlinien zur Auslegung des Seerechts ist die Rettung in einen sicheren Hafen vorgesehen. Ob Libyen als sicherer Hafen bezeichnet werden kann, ist mehr als fraglich.


Im Fokus der Kooperation zwischen der EU und Libyen steht die libysche Küstenwache. Doch wer ist diese Küstenwache? Welcher Regierung ist sie zuzurechnen? Was sind ihre Aufgaben? Solche Fragen scheinen sowohl in den Medien als auch in den Verhandlungen sekundär zu sein. Stattdessen wird meist undifferenziert von der einen libyschen Küstenwache berichtet. Gemeint ist damit in der Regel die Küstenwache der libyschen Einheitsregierung, welche jedoch nicht einmal das ganze Küstengebiet beherrscht. Die Einheitsregierung wurde zwar international anerkannt; national ist sie jedoch nicht voll legitimiert. Entsprechend ist ihr Einflussbereich beschränkt. Laut Experten ist die libysche Küstenwache keine staatliche Behörde; niemand weiss, was sie macht, sie ist völlig unberechenbar und unterliegt keiner Kontrolle. Teile davon werden von sogenannten Warlords angeführt. Faktisch handelt es sich um bewaffnete, unkontrollierbare Milizen. Nicht selten sind diese Milizen selbst im Schleppergeschäft tätig oder verdienen Geld mit der Ausbeutung von nach Libyen zurückgeführten Personen. Sie führen teilweise eigene Gefängnisse (oft irreführend als «Lager» bezeichnet), in denen menschenunwürdige Zustände herrschen. Auch der Küstenwache der libyschen Einheitsregierung werden von der UN Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.


Auch das Schweizer Staatssekretariat für Migration SEM hat in diesen Deal mit der libyschen Küstenwache Geld investiert, offensichtlich mit dem Ziel, potentielle Asylgesuche in der Schweiz zu verhindern. Obwohl im Vergleich zu den letzten Jahren weniger Asylgesuche in der Schweiz gestellt wurden, wird eine Million Schweizer Franken für die Aufrüstung der sogenannten libyschen Küstenwache bereitgestellt.


Die europäischen Staaten versuchen, sich mit finanzieller Hilfe von ihrer Verantwortung freizukaufen. Ob das Geld dann tatsächlich – wie angekündigt – zu besseren Bedingungen in Libyen und zur Einhaltung von Menschenrechten führt, ist höchst fraglich. Dieses Anliegen wird in den Hintergrund rücken, weil die Anzahl Ankünfte in Italien sinken wird. Kommen weniger Menschen nach Europa, haben sich die Investitionen in die libysche Küstenwache aus Sicht der Politik gelohnt. Wer oder was auch immer diese libysche Küstenwache ist und unabhängig davon, was mit den Migrantinnen und Migranten in Libyen geschieht.


Von Adriana Romer

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