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  • Writer's pictureNula Frei

Menschenhandel: auch im Asylverfahren ein Problem

Menschenhandel ist ein lukratives Geschäftsmodell. Hohe Gewinne und vergleichsweise niedrige Risiken für die Täter führen dazu, dass in Europa jährlich mehrere tausend bis zehntausende Menschen Opfer dieses Verbrechens werden. Nur ein Bruchteil aller Täter wird gefasst und bestraft. Menschenhandel ist der Transport oder das Festhalten einer Person zum Zweck ihrer Ausbeutung. Damit unterscheidet er sich von Menschenschmuggel, auch Schleusung genannt, bei welchem Menschen zur illegalen Einreise verholfen wird. In der öffentlichen Diskussion wird Menschenhandel vor allem mit Zwangsprostitution von Frauen aus Osteuropa oder mit Hausangestellten in Diplomatenhaushalten in Verbindung gebracht. Aufenthaltslösungen für die Opfer von Menschenhandel werden im Bereich des klassischen Ausländerrechts diskutiert. Dass es aber auch im Asylbereich Opfer von Menschenhandel gibt, rückt erst allmählich in den Fokus.


Wie gelangt ein Menschenhandelsopfer ins Asylverfahren? In der Praxis gibt es drei unterschiedliche Konstellationen: Erstens kann es eine Täterstrategie sein, das Opfer zum Stellen eines Asylgesuchs anzustiften, um es so in die Schweiz einzuschleusen. Zweitens werden einige Opfer erst in der Schweiz aus den Asylstrukturen rekrutiert, weil die Täter wissen, dass Asylsuchende durch ihr fehlendes soziales Netz und ihre mangelnden Sprach- und Rechtskenntnisse besonders verletzlich sind. Diese beiden Fälle fallen den Behörden häufig erst dann auf, wenn die betroffenen Personen aus den Unterbringungsstrukturen verschwinden. Die dritte Konstellation sind «klassische» Schutzgesuche: Ein Opfer von Menschenhandel schafft es, sich aus der Ausbeutung zu lösen und stellt ein Asylgesuch, um Schutz vor den Tätern zu suchen.


Der Schutz von Opfern von Menschenhandel ist Aufgabe aller staatlichen Akteure, die mit Opfern in Kontakt kommen. Auch im Asylbereich stehen also die Behörden in der Verantwortung, die Bekämpfung von Menschenhandel und den Schutz der Opfer zu gewährleisten. Wie schwierig das ist und wie viele Lücken in der Schweiz bestehen, zeigen gleich drei Berichte von internationalen Überwachungs­gremien aus dem letzten Jahr. Im Februar 2015 hat das Kinderrechtskomitee der UNO die Schweiz dazu aufgerufen, Präventionsmassnahmen zu treffen, damit asylsuchende Kinder, insbesondere unbegleitete Minderjährige, nicht ausgebeutet und missbraucht werden. Im September 2015 doppelte das UNO-Komitee zur Verhütung von Folter nach und hielt die Schweiz dazu an, sämtliche Fälle von Minderjährigen, die aus den Unterbringungsstrukturen verschwinden, zu untersuchen und sich zu bemühen, diese Kinder wieder aufzufinden, da die Gefahr besteht, dass sie Opfer von Kinderhandel geworden sind.


Die ausführlichste Kritik folgte im Oktober 2015 von der Expertengruppe GRETA. Dieses Gremium überwacht die Umsetzung der europäischen Konvention gegen Menschenhandel, mit welcher die Staaten zu Massnahmen im Bereich Opferschutz, Prävention, Strafverfolgung und Kooperation verpflichtet werden. In ihrem Evaluationsbericht fordert GRETA die Schweiz dringend dazu auf, die Identifizierung von Menschenhandelsopfern im Asylverfahren zu verbessern. Dies sei deshalb so wichtig, weil sich die meisten Opfer aus Angst oder Scham nicht selber zu erkennen geben. Weiter ruft GRETA die Schweiz dazu auf, sicherzustellen, dass die Opfer auch im Dublin-Verfahren identifiziert werden, damit kein Opfer in einen Staat zurückkehren muss, in welchem es der Gefahr von Vergeltungsmassnahmen oder erneutem Menschenhandel ausgesetzt ist. Zu diesem Zweck empfiehlt GRETA der Schweiz, die Ausbildung und Sensibilisierung aller Behörden­mitarbeitenden zu intensivieren, die bei ihrer Arbeit in Kontakt mit Menschenhandelsopfern kommen könnten. Zudem soll die Schweiz ihre Bemühungen zur Prävention von Menschenhandel im Inland verstärken. Konkret nennt GRETA hier Massnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Befähigung von Asylsuchenden und insbe­sondere von unbegleiteten Minderjährigen, damit diese weniger anfällig für Menschenhandel sind.


Obwohl diese Empfehlungen unvollständig sind (so äussert sich keines der Gremien dazu, ob und wann den Opfern Asyl gewährt werden soll), zeigen sie klar, dass der Schutz von Menschenhandelsopfern, die Asyl beantragt haben, noch deutlich verbessert werden muss.

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