Seit der Abriegelung der «Balkanroute» verlagern sich die Bemühungen der Staaten zur Eindämmung der Migration wieder zunehmend auf die zentrale Mittelmeerroute. Diese wird weiterhin als die tödlichste Migrationsroute weltweit bezeichnet. Im Jahr 2017 sind bereits über 100‘000 Personen in Süditalien angelandet. Das sind zwar weniger als in den vergangenen Jahren, doch die Route ist insgesamt gefährlicher geworden, hat sich doch die «Todesrate» von 1.2 per 100 im Jahr 2016 auf 2.1 per 100 im Jahr 2017 erhöht. Dabei ist die Route schon an früheren Stationen im Sahelgebiet und in der Wüste extrem unsicher. Den Migrierenden drohen Gewalt und Misshandlungen, Erpressung und sexuelle Gewalt, viele schaffen es gar nicht bis nach Libyen sondern sterben auf dem Weg durch die Wüste.
In einer jüngst veröffentlichten Medienmitteilung zu den Zuständen in libyschen Gefängnissen hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad al Hussein, eindringlich Alarm geschlagen. Migrierende, die von der libyschen Küstenwache abgefangen werden (von den Europäischen Staaten wird dies als «vor dem Ertrinken retten» bezeichnet), werden von der Küstenwache in zu Gefängnisse umfunktionierte Hangars gesteckt. Im November 2017 waren fast 20‘000 Personen (!), Männer, Frauen und Kinder, so inhaftiert. Die vom Hochkommissar interviewten Gefangenen berichteten, dass sie verprügelt oder mit elektrischen Stöcken geschlagen wurden, wenn sie nur nach Essen oder Medikamenten fragten; es gebe keine funktionierenden Toiletten, weshalb es unerträglich nach Urin und Fäkalien stinke. Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt seien an der Tagesordnung. Ein Haftbefehl wird nicht ausgestellt und von einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit, einem der grundlegendsten Rechte jeder inhaftierten Person, ist keine Rede.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte drückt sich deutlich aus: Er sieht eine direkte Verbindung zwischen der EU, welche die libysche Küstenwache mit Geld, Ausrüstung und Ausbildung unterstützt, und dem «unvorstellbaren Horror», den die Migrierenden ausstehen müssen (siehe dazu schon Fakten statt Mythen N° 98).
Beinahe zeitgleich mit dem jüngsten Bericht des UNO-Hochkommissars wurde die Schweiz am 13. November 2017 zum Forum für das Migrationsmanagement der europäischen Staaten an der zentralen Mittelmeerroute. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die sogenannte «Kontaktgruppe für das zentrale Mittelmeer» nach Bern eingeladen. Dies ist ein Zusammenschluss einiger von der Mittelmeermigration betroffenen Staaten, namentlich Ägypten, Algerien, Deutschland, Frankreich, Italien, Libyen, Mali, Malta, Niger, Österreich, Slowenien, Tschad und Tunesien. Teilgenommen am Treffen haben auch Vertreter_innen der EU sowie die Internationale Organisation für Migration IOM, UNHCR und erstmals auch das IKRK.
Die Regierungsvertreter haben in Bern eine vierseitige Absichtserklärung verabschiedet, in welcher sieben Prioritäten für das Migrationsmanagement an der Mittelmeerroute formuliert werden:
Verbesserung der Haftbedingungen in den libyschen Gefängnissen und Finden von Alternativen zur Haft
Ermöglichen von Verfahren für freiwillige Rückkehr und Stärkung der (staatlichen) Kooperation im Rückkehrbereich
Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Intern Vertriebenen in den Ländern entlang der Mittelmeerroute
Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von allen Migrierenden
Bekämpfung des Menschenhandels
Vorbeugung und Bekämpfung des Menschenschmuggels
Förderung sicherer und legaler Migrationswege für Flüchtlinge und Migrierende.
Angesichts der Berichte über die Zustände in Libyen erscheint die Erklärung der Absicht der Staaten von der Kontaktgruppe Mittelmeer höchstens als ein Tropfen auf dem heissen Stein. Beispielsweise sollten die Haftbedingungen in Libyen verbessert werden, indem UNHCR, IOM und das Internationale Rote Kreuz Zugang zu diesen Gefängnissen erhielten. Die Haft an sich, die menschenrechtlich klar unzulässig ist und jegliche Verfahrensgarantien - an die auch Libyen als Signatarstaat des UNO-Pakts über bürgerliche und politische Rechte gebunden ist – missachtet, wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern als «notwendiges Übel» bei der Kontrolle der Mittelmeerroute hingenommen, die lediglich noch etwas «humaner» ausgestaltet werden muss. Dass diese Menschenrechtsverletzungen mit dem Geld der europäischen Staaten erst ermöglicht werden und diese damit völkerrechtliche Verantwortung tragen, wird nicht angesprochen.
Es wird immer klarer, dass sich die Migrationsaussenpolitik der europäischen Staaten in eine Sackgasse hineinmanövriert hat: Durch die Abschottungsbemühungen wurde auf den Migrationsrouten eine ausgewachsene humanitäre Krise produziert, die mittlerweile sogar vom Internationalen Strafgerichtshof untersucht wird – das ist dasjenige internationale Gericht, das sich mit den allerschwersten Verletzungen des humanitären Völkerrechts befasst. Aufgrund innenpolitischer Sachzwänge, die wegen zunehmend offenen fremdenfeindlichen Tendenzen entstanden sind, können die Staaten jedoch nicht mehr zurück oder glauben zumindest, es nicht zu können. Wenig überraschend wird denn in der Absichtserklärung von Bern diejenige Massnahme, die alle vorhergenannten überflüssig machen würde, als letzte genannt: Die Schaffung sicherer und legaler Migrationswege nach Europa. Das einzige was den Staaten deshalb bleibt, ist eine kostspielige und letztlich unglaubwürdige Symptombekämpfung auf den Etappen der Mittelmeerroute.
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