Am 24. September 2017 hat das Stimmvolk des Kantons Zürich entschieden, dass Personen mit dem Status der «vorläufigen Aufnahme» in Zukunft weniger Sozialhilfe erhalten sollen. Der Kantons- und der Regierungsrat, die noch vor fünf Jahren für eine Erhöhung der Sozialhilfe der gleichen Personen einstanden, argumentierten mit dem Anstieg der Sozialhilfekosten und der Beseitigung falscher Anreize. Die Gegenkomitees betonten die bedrohte Integration und die steigende finanzielle Belastung der Gemeinden. Mit der Senkung der Sozialhilfe ist nämlich auch eine Kürzung der Leistungen des Kantons an die Gemeinden für Integrationsangebote verbunden. Zudem seien Personen in äusserst prekären Verhältnissen weniger befähigt Schritte Richtung finanzielle Unabhängigkeit zu machen. Man denke bloss an das fehlende Geld für den öffentlichen Verkehr oder die Kindesbetreuung.
Das Abstimmungsresultat war deutlich. Da auch in anderen Kantonen über die Sozialhilfe von Geflüchteten diskutiert wird, lohnt es sich trotzdem noch einmal die Frage zu stellen: Wer ist denn da betroffen und was erhalten diese Personen für Unterstützung?
Wer ist betroffen?
In dieser Reihe wurde bereits erläutert, weshalb eine schutzsuchende Person als Flüchtling anerkannt oder eben vorläufig aufgenommen wird. Es handelt sich bei beiden Gruppen um Menschen, deren Schutzbedarf von der Schweiz anerkannt wurde und unbestritten ist. Bei den vorläufig Aufgenommenen – um die ging es bei der Abstimmung in Zürich – ist die Bezeichnung «vorläufig» mit Vorsicht zu geniessen und oftmals irreführend.
Ein Blick in die Statistik zeigt nämlich, dass die überwiegende Mehrheit dieser Personen langfristig in der Schweiz bleibt und Teil der Gesellschaft werden: Ende 2016 stammten weit über die Hälfte der vorläufig Aufgenommenen aus bekannten Krisenregionen dieser Welt. So zum Beispiel aus Afghanistan, wo die letzten zwei Jahre für die Zivilgesellschaft die blutigsten seit langer Zeit waren und die politische Instabilität stets zunimmt. Aus Eritrea, wo – trotz aller Polemik – seit Jahrzehnten eine militärisch dominierte, unberechenbare und willkürliche Diktatur herrscht. Aus Syrien, wo seit mehr als fünf Jahren ein Krieg mit vielen Fronten und noch mehr Opfern herrscht. Ein Wegfall der Grundlage der Aufenthaltsberechtigung ist nicht absehbar und viele dieser Menschen beantragen und erhalten nach fünf Jahren in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B.
Wer bekommt was
Mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtete sich die Schweiz, anerkannten Flüchtlingen bezüglich Sozialhilfe die gleichen Rechte zuzugestehen wie ihren Bürgern (Wohn- und Gesundheitskosten, sowie knapp 1000.- CHF pro Monat für den täglichen Bedarf für eine Einzelperson). Schutzberechtigte wie vorläufig Aufgenommene, die in diesem über 60-jährigen Vertrag nicht erwähnt sind, werden in der Schweiz grundsätzlich gleich behandelt wie Asylsuchende, deren Verfahren noch läuft (tiefere Ansätze für Wohn- und Gesundheitskosten, sowie rund 450.- CHF). Die Tatsache, dass diese Menschen wie gesagt an der Gesellschaft teilhaben, wird also in finanziellen Angelegenheiten nicht widerspiegelt. Abgewiesene Asylsuchende schliesslich haben bloss Anspruch auf Nothilfe und damit das äusserste Minimum das für ein «menschenwürdiges Dasein unerlässlich ist» (Unterbringung in kollektiven Notunterkünften, medizinische Notfallversorgung, sowie knapp 250.- CHF).
Die Sozialhilfe ist das Auffangbecken, wenn alle anderen Sozialwerke wie die Arbeitslosen-, die Invaliden- oder die Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht für die Unterstützung einer Person in Frage kommen. In den ersten Jahren ihres Aufenthalts ist allen Geflüchteten der Zugang zu diesen Absicherungen versperrt, sei es aufgrund fehlender Beitragszahlungen oder weil körperliche Beeinträchtigungen bereits vor der Einreise bestehenden. Sie fallen also, anders als viele Schweizer Bürgerinnen automatisch in dieses letzte Netz der Sozialhilfe und müssen den Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit von der untersten Stufe aus machen.
Der Blick in die Zukunft
Mit dem Entscheid in Zürich bleibt Basel-Stadt der einzige Kanton, der alle Schutzberechtigten – Flüchtlinge mit Asyl und vorläufig Aufgenommene – unabhängig ihres Aufenthaltsrechts gleich behandelt. Auf Bundesebene wird hingegen eine Debatte um eine Anpassung des Status der vorläufigen Aufnahme geführt. Dabei wird oft die mangelhafte Arbeitsintegration dieser Personengruppe als Grund für die Notwendigkeit einer Anpassung genannt und gefordert, dass sich die Betroffenen besser integrieren sollen. Die Diskrepanz zwischen kurzfristigen, finanzpolitischen Entscheidungen und langfristigen, gesellschaftspolitischen Perspektiven ist auch in der Migrationspolitik unübersehbar. Einerseits wird von den vorläufig Aufgenommenen verlangt, dass sie Teil unserer Gesellschaft werden. Andererseits wird alles getan, um sie davon fernzuhalten.
Von Tobias Heiniger
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